Verhalten im Todesfall
Es ist normal, dass Sie sich möglicherweise überfordert fühlen, wenn ein geliebter Mensch gestorben ist. Im Falle eines Todes sind wichtige Dokumente erforderlich. Wir stehen Ihnen in dieser schwierigen Zeit mit Rat und Tat zur Seite und bieten Ihnen unsere Unterstützung an. Zunächst erläutern wir Ihnen die allgemeinen Schritte, die nun wichtig sind.
1.
Informieren Sie den Hausarzt
Zuallererst sollten Sie den Hausarzt des Verstorbenen informieren, um sich eine Todesbescheinigung ausstellen zu lassen, falls sich der Sterbefall im Alten- oder Pflegeheim oder zu Hause ereignet hat.
2.
INFORMIEREN SIE BESTATTUNGSHAUS SCHÜTTIG
Sie müssen nicht alleine durch diese schwierige Zeit. Es ist ratsam, dass Sie das Bestattungshaus Schüttig unter (034361 685901) so früh wie möglich informieren. So können wir Ihnen und Ihren Angehörigen viele Arbeiten abnehmen und Ihnen natürlich auch eine emotionale Stütze sein. Der Verstorbene muss nicht sofort ins Bestattungshaus überführt werden.
3.
Informieren Sie die engsten Angehörigen
Informieren Sie die engsten Angehörigen des Verstorbenen. So können Sie sich gegenseitig Halt geben, unterstützen und die Trauer gemeinsam verarbeiten.
4.
Wichtige Dokumente
im Todesfall
Im Todesfall benötigen Sie verschiedene Dokumente, die als Original vorliegen müssen:
- Todesbescheinigung vom Hausarzt
- Nachweis über den letzten Wohnsitz
- sofern vorhanden einen Bestattungsvorsorgevertrag
- Personenstandsurkunde für Ledige: Geburtsurkunde
- Personenstandsurkunde für Verheiratete: Heiratsurkunde
- Personenstandsurkunde für Geschiedene: Heiratsurkunde und Scheidungsurteil mit Vermerk der Rechtskräftigkeit
- Personenstandsurkunde für Verwitwete: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
- Versicherungsunterlagen für Sterbegeld, Lebensversicherung und Unfallversicherung
- Grabdokumente, falls eine Grabstelle vorhanden ist oder bereits reserviert wurde
- Rentennummer: Diese finden Sie auf dem Rentenbescheid, dem Giro-Kontoauszug oder dem Rentenausweis
- Weitere Dokumente: Erbvertrag, Testament, Hinterlegungsschein für die Einreichung beim Amtsgericht oder beim Notar
Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen!